Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Flüssiggasanlagen – Gasprüfung in Hildesheim

Gewerbliche Bereiche, die Flüssiggasanlagen nutzen, wie zum Beispiel die Gastronomie, sind dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen einer Gasprüfung nach §33 DGUV Vorschrift 79 sich zu unterziehen unter dem Aspekt Sicherheit, Wartung und Aufstellung. Mobile Anlagen, wie zum Beispiel Feldküchen, Imbisswagen, Foodtrucks, Bauwagen oder Container, müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Stationäre Gasanlagen, wie beispielsweise in Gaststätten oder Imbissständen, werden alle vier Jahre überprüft.

Als zertifizierter Sachkundiger für Hildesheim, Hannover und Salzgitter führe ich gewerbliche Gasprüfungen an Flüssiggasanlagen fachgerecht und professionell nach §33 DGUV Vorschrift 79 durch. Selbstverständlich begutachte ich auch private Flüssiggasanlagen im Raum Hildesheim, Hannover und Salzgitter.

Ihr Sachkundiger für die fachgerechte Gasprüfung nach §33 DGUV Vorschrift 79

Die Überprüfung Ihrer gewerblichen Flüssiggasanlage umfasst die Sichtprüfung der Regler, Schlauch- und Rohrleitungen, der Aufstellung und Beschaffenheit aller vorhandenen Gasgeräte und einen ausführlichen Funktionstest der Absperrarmaturen. Des Weiteren übernehme ich eine Sichtprüfung der Abgas- und Zuluftführungen sowie die Dichtigkeitsprüfung der gesamten Anlage. Im Anschluss bekommen Sie von mir ein ausführliches Prüfprotokoll mit entsprechendem Prüfsiegel.

Eine Gasprüfung Ihrer gewerblichen Flüssiggasanlage ist nach Terminabsprache bei Ihnen vor Ort möglich. Die Kosten dafür betragen 45,00 Euro inklusive MwSt. Kontaktieren Sie mich, ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Zum Seitenanfang